Biwaktour in den Bergen
Jugendgruppe BG Spaichingen
Beschreibung
Eine Nacht im Iglu, und rings herum nur Berge!
Einfach mit Isomatte und Schlafsack Losziehen und unabhängig von Hütten etc. ein Wochenende
in den Bergen verbringen... Schon im Sommer ist das oft nicht so einfach wie
man es sich vorstellt. Im Winter wirds aber gleich noch viel interessanter! Wie baue ich mir
ein gemütliches Iglu? Und was mache ich, wenn ich schnell einen ungeplanten Unterschlupf
brauche?
Da die Schneelage bei uns in den letzten Jahren eher bescheiden war, wollen wir an diesem
Wochenende eine Nacht in den Bergen verbringen. Wir werden mit Schneeschuhen einen
Ort finden, wo wir viel Schnee haben, um uns Iglus zu bauen und Schneehöhlen zu graben.
Dort werden wir dann fernab der Zivilisation die Nacht verbringen.
Aber Achtung! Da bei solch einer Tour alles passen muss, werden wir das ganze bei der
Schneeschuhtour ein paar Wochen vorher schon einmal direkt neben der Hütte ausprobieren.
Das heißt für euch: Wenn ihr also beim Winterbiwak mitkommen wollt, solltet ihr
auch bei der Schneeschuhtour schon mitkommen und im Iglu /der Schneehöhle schlafen.
Das hat zwei Vorteile:
1. Wir können sicherstellen, dass ihr und eure Ausrüstung bereit sind um in den Bergen
zu Biwakieren.
2. Ihr könnt ausprobieren, ob ihr überhaupt im Iglu schlafen wollt, mit der Möglichkeit
nachts in eine warme Hütte auszuweichen.
Ausrüstung
Warme Schneekleidung, mindestens zwei Paar Handschuhe, warmer Winterschlafsack, Wintergeeignete Isomatte
Es wird rechtzeitig vor der Ausfahrt eine detaillierte Materialliste ausgegeben.
Es wird am Dienstag vor der Ausfahrt eine Materialkontrolle durchgeführt
(gilt auch für die Generalprobe bei der Schneeschuhtour).
Details
Die Bergsteigergruppe Spaichingen wurde wurde 1967 gegründet und ist Bestandteil der Sektion Oberer-Neckar. Sie zählt derzeit ca. 930 Mitglieder aus Spaichingen und Umgebung.
Wir sind immer unterwegs beim Klettern, Bergsteigen und einfach gemeinsam Spaß haben. Das ist die Jugendgruppe Spaichingen.
40 € (eventuell erforderliche Rück- oder Nachzahlungen vorbehalten)